Gerichtliches Verfahren
Der Schuldner verweigert eine Einigung? Gerne leite mein Inkassobüro für Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein.
Dafür beantrage ich zunächst einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid - wenn der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Einspruch erhebt.
Hat das Amtsgericht den Vollstreckungsbescheid erlassen, tritt nach zwei Wochen ohne Einspruch die Rechtskraft ein. erhebt der Schuldner jedoch Ein- oder Widerspruch , beauftrage ich auf Wunsch einen Rechtsanwalt.
Gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen persönlich.